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Einkommensteuer //

Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung bei einem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers (FG)

Wird ein Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung mit dem einen Arbeitgeber, der durch Betriebsübergang in dieses Arbeitsverhältnis eingetreten ist, beendet und in Ausübung eines unbefristeten Rückkehrrechts mit einem früheren Arbeitgeber, aber in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben (Niedersächsisches FG, Urteile v. 15.2.2024 - 2 K 52/23 sowie 2 K 72/23; Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, BFH-Az. IX B 34/24 und IX B 37/24).

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Einkommensteuer //

§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA (BFH)

Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG ist bei Mitunternehmerschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder auf die persönlich haftenden Gesellschafter entfallende Anteil gesondert und einheitlich festzustellen gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG. Auch wenn der dazu in § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG für den Anteil am Gewerbesteuermessbetrag angeführte Aufteilungsmaßstab des "allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels" nach dem Gesetzeswortlaut nur auf "Mitunternehmer" bezogen wird, gilt er auch für die phG einer KGaA (BFH, Urteil v. 24.1.2024 - I R 54/20; veröffentlicht 2.5.2024).

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Einkommensteuer //

Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übermittelten Kindergeldantrags (BFH)

§ 67 Satz 1 Halbsatz 2 EStG begründet keine Sperrwirkung dahingehend, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist (BFH, Urteil v. 30.01.2024 - III R 15/23; veröffentlicht am 2.5.2024).

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Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Kind (BFH)

Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch dann, wenn es nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist (Abgrenzung zum BFH, Urteil v. 30.4.2014 - XI R 24/13, BFHE 245, 66, BStBl II 2014, 1014) (BFH, Urteil v. 30.1.2024 - III R 42/22; veröffentlicht am 2.5.2024).

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Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr des steuerlichen Übertragungsstichtags (BFH)

Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat (BFH, Urteil v. 14.03.2024 - IV R 6/21; veröffentlicht am 2.5.2024).

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Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft (BFH)

Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 UmwStG ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft (BFH, Urteil v. 13.12.2023 - VI R 3/22; veröffentlicht am 2.5.2024).

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