Erbschaftsteuerliche Auswirkungen der Jastrowschen Klausel
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Der BGH hatte in zwei Fällen auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts zu urteilen. Es handelte sich jeweils um bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die von einzelnen Wohnungseigentümern zur Barrierereduzierung verlangt wurden. Lesen Sie im Folgenden, warum die Gesetzesänderung bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung vereinfacht hat (BGH, Urteil v. 9.2.2024 - V ZR 244/22, QAAAJ-59188, und V ZR 33/23, ZAAAJ-60905).
Am 13.3.2024 wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht. Einigermaßen überraschend wird darin vorgeschlagen, für Geschäftsraummietverhältnisse die Textform (vgl. § 126b BGB) sowohl für den Ursprungsvertrag als auch für Vertragsänderungen zuzulassen. Die Textform soll aber auch noch an einigen anderen Stellen das Leben der Vertragsparteien erleichtern. Und es sind Regelungen für eine digitale Betriebskostenabrechnung vorgesehen.
In der Praxis bestehen über das gesetzliche Erbrecht oftmals falsche Vorstellungen. Insbesondere Ehegatten gehen oftmals irrtümlich davon aus, dass sie sich bei gesetzlicher Erbfolge als Alleinerben beerben.
Aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung in Deutschland spielt die Unternehmensnachfolge in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 20.9.2023 (XII ZB 177/22, OAAAJ-51828) befasst sich mit mehreren Fragen des Unterhalts eines Kinds, die gerade für Eltern mit höheren Einkommen von besonderer praktischer Relevanz sind.
Die Anlageklasse „Immobilie“ ist trotz der sich schon seit der Corona-Pandemie abzeichnenden Wirtschaftskrise immer noch eine der am besten geeigneten Investmentalternativen. Denn Immobilien bieten neben den fortlaufenden Mieteinnahmen die Möglichkeit, an Bewertungsentwicklungen – selbstverständlich abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten – zu partizipieren.
Anknüpfend an die weitreichenden Pflichten von Geschäftsleitern juristischer Personen hat der BGH (Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14, JAAAG-37973) bereits im Jahr 2017 für Steuerberater weitgehende Hinweispflichten aufgestellt. Nunmehr hatte sich das OLG Bamberg (Urteil v. 31.7.2023 - 2 U 38/22, RAAAJ-47236) mit Hinweispflichten (und auch Schadensersatzpflichten) für die in der Praxis immer bedeutsamere vorinsolvenzliche Sanierungsberatung zu beschäftigen.
Der BFH hat festgestellt, dass der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen kann.
Die Zahl der (Privat-)Insolvenzen steigt und vielen Unternehmern und Privatpersonen droht die Kontopfändung. Damit in einer solchen Lage noch genügend Geld zum Leben bleibt, sollte man das Giro- in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Hier bleiben bis 1.410 € pro Monat vor Pfändungen geschützt. Ein bestehendes Konto lässt sich von der Bank einfach umwandeln. Dabei müssen Funktionen wie etwa Onlinebanking und Geldabheben erhalten bleiben. Bei einem P-Konto besteht kein Anspruch auf einen Kontokorrentkredit oder eine Kreditkarte. Wird das P-Konto nicht mehr benötigt, genügt eine Mitteilung an die Bank, es wieder umzuwandeln. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/d4z7w und https://go.nwb.de/j1ofs.
Der BGH hatte in zwei Fällen auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts zu urteilen. Es handelte sich jeweils um bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die von einzelnen Wohnungseigentümern zur Barrierereduzierung verlangt wurden. Lesen Sie im Folgenden, warum die Gesetzesänderung bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung vereinfacht hat (BGH, Urteil v. 9.2.2024 - V ZR 244/22, QAAAJ-59188, und V ZR 33/23, ZAAAJ-60905).
Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) beruhten auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Eine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht gegeben (BGH, Urteil v. 11.4.2024 - III ZR 134/22).
Die gesetzliche Regelung in § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen (BVerfG, Urteil v. 9.4.2024 - 1 BvR 2017/21).
Am 13.3.2024 wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht. Einigermaßen überraschend wird darin vorgeschlagen, für Geschäftsraummietverhältnisse die Textform (vgl. § 126b BGB) sowohl für den Ursprungsvertrag als auch für Vertragsänderungen zuzulassen. Die Textform soll aber auch noch an einigen anderen Stellen das Leben der Vertragsparteien erleichtern. Und es sind Regelungen für eine digitale Betriebskostenabrechnung vorgesehen.
In der Praxis bestehen über das gesetzliche Erbrecht oftmals falsche Vorstellungen. Insbesondere Ehegatten gehen oftmals irrtümlich davon aus, dass sie sich bei gesetzlicher Erbfolge als Alleinerben beerben.
Aufgrund der demografischen Alterung der Bevölkerung in Deutschland spielt die Unternehmensnachfolge in der Beratungspraxis eine entscheidende Rolle.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 20.9.2023 (XII ZB 177/22, OAAAJ-51828) befasst sich mit mehreren Fragen des Unterhalts eines Kinds, die gerade für Eltern mit höheren Einkommen von besonderer praktischer Relevanz sind.
Die Anlageklasse „Immobilie“ ist trotz der sich schon seit der Corona-Pandemie abzeichnenden Wirtschaftskrise immer noch eine der am besten geeigneten Investmentalternativen. Denn Immobilien bieten neben den fortlaufenden Mieteinnahmen die Möglichkeit, an Bewertungsentwicklungen – selbstverständlich abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten – zu partizipieren.
Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat über die Frage entschieden, ob ein Hotelgast die Rückzahlung des von ihm vorausgezahlten Beherbergungsentgelts verlangen kann, wenn nach der Buchung ein behördliches Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlassen wird, das den gebuchten Zeitraum umfasst. Der BGH hat diese Frage bejaht (BGH, Urteil v. 6.3.2024 - VIII ZR 363/21).
Anknüpfend an die weitreichenden Pflichten von Geschäftsleitern juristischer Personen hat der BGH (Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14, JAAAG-37973) bereits im Jahr 2017 für Steuerberater weitgehende Hinweispflichten aufgestellt. Nunmehr hatte sich das OLG Bamberg (Urteil v. 31.7.2023 - 2 U 38/22, RAAAJ-47236) mit Hinweispflichten (und auch Schadensersatzpflichten) für die in der Praxis immer bedeutsamere vorinsolvenzliche Sanierungsberatung zu beschäftigen.
Der BGH hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe) verlangt wurden (BGH, Urteile v. 9.2.2024 - V ZR 244/22 und V ZR 33/23).
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB). Der BGH hat über fünf Revisionen entschieden, in denen sich in unterschiedlichen Konstellationen die Frage stellte, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Rechnung sei überhöht (sog. Werkstattrisiko: BGH, Urteile v. 16.1.2024 - VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23).
Nachhaltigkeitsgebundene Unternehmensfinanzierungen knüpfen entweder an das ESG-Rating des Kreditnehmers („ESG linked Loans“) oder an dessen Einhaltung von betriebswirtschaftlichen Leistungskennzahlen in Form von Key-Performance-Indicators (KPIs) an („Sustainability linked Loans“). Finanzierungen mit variablen Zinssätzen, deren Konditionen an Nachhaltigkeitskriterien gebunden sind, eröffnen bei der Erreichung der festgelegten Nachhaltigkeitsziele die Chance auf vergünstigte Kreditkonditionen.
In der ab dem 1.1.2024 geltenden „Düsseldorfer Tabelle“ sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf angepasst worden. Außerdem wurden die Einkommensgruppen geändert.
In Ergänzung zu der "Düsseldorfer Tabelle" haben die Familiensenate des OLG Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt zum 1.1.2023 aktualisiert wurden.
Wird der Erbe nicht nur von einem, sondern (aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge) mehreren Erben beerbt, entsteht unabhängig vom Willen der Beteiligten automatisch und zwangsläufig eine Erbengemeinschaft.
Das OLG Düsseldorf hat seine sog. Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.