Passive latente Steuern und Steuergestaltung
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Passive latente Steuern und Steuergestaltung“.
Am 9.4.2024 verabschiedete das IASB den neuen Standard IFRS 18. Kern der Neuregelung ist eine stärker standardisierte GuV, um die Vergleichbarkeit der Ertragslage zu verbessern. Der Beitrag analysiert und zeigt anhand eines Beispiels, ob IFRS 18 sein Ziel erreicht.
Am 9.4.2024 hat der International Accounting Standards Board (IASB) den neuen IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ veröffentlicht. IFRS 18 wird den Vorgängerstandard IAS 1 „Darstellung von Abschlüssen“ ersetzen.
Der IASB hat am 28.3.2024 ein Addendum zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) (IASB/ED/2024/2) veröffentlicht, das den im September 2023 veröffentlichten Entwurf ergänzt.
Das DRSC hat am 22.3.2024 die Phase 2 der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland mit einem Online-Fragebogen für Ersteller von Jahres- und Konzernabschlüssen gestartet.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat die Podcast-Reihe „Fit für die Nachhaltigkeit“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Unternehmen und Wirtschaftsprüfern ein kompaktes Expertenwissen zu den neuesten ESG-Regulierungen anzubieten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 27.3.2024 den Bericht „2023 Corporate Reporting Enforcement and Regulatory Activities“ veröffentlicht. In dem jährlich erscheinenden Bericht informiert die ESMA über die Enforcement-Aktivitäten der ESMA und der zuständigen nationalen Enforcement-Stellen des abgelaufenen Jahres in der EU.
Der Beitrag analysiert ein IOSCO-Papier von Dezember 2023 zur Goodwill-Bilanzierung, das die bisherigen Meinungsbilder etwa der Wertpapieraufsichtsbehörden erhebt und hieran anknüpfend Empfehlungen formuliert.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Sale-and-operate-lease-back über ein zu bebauendes Grundstück“.
Die hohe Inflation in der EU und im Euro-Währungsgebiet haben die EU-Kommission veranlasst, die finanziellen Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die Größeneinstufung von Kapitalgesellschaften (& Co.) nach oben anzupassen. Der Gesetzgeber hat die EU-Vorgaben am 17.4.2024 im HGB umgesetzt.
Am 22.3.2024 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht (CSRD-UmsG). Das Umsetzungsgesetz regelt insb. die §§ 289b und 289c HGB neu. Hiernach haben große Gesellschaften haben ab dem Jahr 2025 die Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen.
Mit dem JStG 2022 wurde eine als Wahlrecht ausgestaltete steuerliche Wesentlichkeitsgrenze für Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe des GWG-Grenzwerts eingeführt. Das aktuelle Buchführungs-Seminar stellt die Buchungen mit bzw. ohne Inanspruchnahme des Wahlrechts einander gegenüber.
Die Leserfrage geht der Frage nach, ob die Strompreisbremse buchhalterisch auf dem Aufwandskonto im Haben zu buchen sind oder ob sie als Ertrag auszuweisen ist.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die zu berichtenden Nachhaltigkeitsaspekte und die Datenpunkte.
Im Dezember 2022 ist bei einer prüfungspflichtigen GmbH absehbar, dass das Eigenkapital durch den voraussichtlichen Jahresfehlbetrag zum Abschlussstichtag erstmalig negativ sein wird. Der Alleingesellschafter hat der GmbH in der Vorperiode ein Darlehen vergeben. Um die bilanzielle Überschuldung der GmbH zum Abschlussstichtag abzuwenden, soll die Buchung „Darlehen an Kapitalrücklage“ erfolgen.
Am 22.3.2024 veröffentlichte das BMJ den lang erwarteten RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht: das CSRD-UmsG. Die wichtigsten Inhalte werden in diesem Beitrag aufgezeigt und einer Würdigung unterzogen.
Am 9.4.2024 hat der International Accounting Standards Board (IASB) den neuen IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ veröffentlicht. IFRS 18 wird den Vorgängerstandard IAS 1 Darstellung von Abschlüssen ersetzen.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Kryptowährungen befinden sich aus bilanzieller Sicht noch im Entwicklungsstadium. Deutsche zivil- und insbesondere handelsrechtliche Vorschriften lassen sich nur mit größter Mühe auf Kryptowerte anwenden. Der Beitrag zeigt die bestehenden Beurteilungsspielräume auf.
Kurz vor Ostern veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD, https://go.nwb.de/8qe44) in der Fassung des Referentenentwurfs (RefE).
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Das BMF hat ein Schreiben zur Einzelwertberichtigung von Forderungen des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten veröffentlicht.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.