Hinweise zum Urteil des FG Niedersachsen vom 12.5.2022 – 5 K 307/14
Im Besprechungsurteil geht es um zwei nicht ganz triviale umsatzsteuerliche Probleme – die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Nahrungsergänzungsmitteln und die Reichweite der Margensteuer für Reiseleistungen. Dass die Angelegenheit nicht ganz einfach ist, zeigt bereits der Verfahrensverlauf – für die Besteuerungszeiträume 1997-1999 ergingen bereits im Jahr 2003 Änderungsbescheide, im Rahmen des Einspruchsverfahrens wurden unverbindliche Zolltarifauskünfte eingeholt, worauf das FG Niedersachsen in erster Instanz am 19.1.2017 (FG Niedersachsen, Urteil vom 19.1.2017 – 5 K 303/14) entschied und der BFH im Revisionsverfahren (BFH, Urteil vom 13.12.2018 – V R 52/17) die Sache an das Finanzgericht zurückverwies. Nach mehr als 20 Jahren endete der Rechtsstreit vorläufig durch das Besprechungsurteil aus 2022, seit 19.4.2024 ist das Verfahren erneut beim BFH anhängig (Az. des BFH: V R 29/23).