Wachstumschancengesetz verschärft sog. Nachspaltungsveräußerungssperre bei Umstrukturierungen
Durch das Wachstumschancengesetz erfolgen auch umwandlungssteuerliche Änderungen, welche gerade in Spaltungsakten praktische Relevanz entfalten.
Durch das Wachstumschancengesetz erfolgen auch umwandlungssteuerliche Änderungen, welche gerade in Spaltungsakten praktische Relevanz entfalten.
Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde zeitlich befristet eine degressive AfA (§ 7 Abs. 5a EStG) wieder eingeführt und die Sonderabschreibung (§ 7b EStG) für vermietete Wohngebäude angepasst.
Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Die Neufassung des § 14 UStG sieht demnach im Kern vor, dass für im Inland steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich spätestens ab dem 1.1.2027 elektronische Rechnungen verwendet werden müssen, u. a. auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.
Durch das Wachstumschancengesetz haben sich die Abschreibungsbedingungen geändert.
Am 27.3.2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
Durch das Wachstumschancengesetz ist der Weg für die verpflichtende digitale Rechnungsstellung zwischen Unternehmen in Deutschland vorgezeichnet.
Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland stellt die betroffenen Unternehmen aufgrund der umfangreichen und komplexen Regelungen zur vollumfänglichen Berechnung der Mindeststeuer vor erhebliche Herausforderungen.
Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung sind mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007 in das EStG aufgenommen worden. Ziel der Regelung des § 34a EStG ist die Angleichung der Belastung thesaurierter Gewinne von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dazu werden auf Antrag nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % zuzüglich Zuschlagsteuern belastet, wohingegen spätere Entnahmen einer Steuerbelastung von 25 % zuzüglich Zuschlagsteuern unterliegen.
Am 27.3.2024 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt. Der Deutsche Wetterdienst plant ein Naturgefahrenportal. Ausnahmeregelungen bei Brachflächen entlasten landwirtschaftliche Betriebe. Kosmetika werden sicherer. Über diese Neuregelungen im Mai 2024 informiert die Bundesregierung.
Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 € pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1.7.2025. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 24.4.2024 der Zahlung von Zuschlägen in der Erwerbsminderungrente zugestimmt. Dem Gesetzentwurf (BT-Drucks 20/10607) der Koalitionsfraktionen für ein verändertes Verfahren zur Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) stimmte der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen zu.
Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat - die Renten zum 1.7.2024 in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent.
Das Bundeskabinett hat am 24.4.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) beschlossen.
Das BMF hat am 12.4.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Bundestag am 23.2.2024 verabschiedeten "Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung" (BT-Drucks. 20/8093, 20/10417) die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Zuvor hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.3.2024 beschlossen, dem "OZG-Änderungsgesetz" nicht zuzustimmen (BT-Drucks. 20/10845).
Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen. "Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauern an", schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/10931) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/10787) der CDU/CSU-Fraktion.
Das BMF hat am 5.4.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven veröffentlicht. Das Gesetzesvorhaben umfasst neben der Aufhebung der Freizone Cuxhaven Anpassungen weiterer Gesetze im Zollbereich, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung bedürfen.
Die Bundesregierung plant in der laufenden Legislaturperiode keine Reform der Umsatzsteuersätze. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (BT-Drucks. 20/10534).
Für Geburten ab dem 1.4.2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Die Bundesregierung hat hierzu weitere Informationen veröffentlicht.
Die neue Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation für die energieintensive Industrie ist am 26.3.2024 im Bundesanzeiger erschienen (BAnz AT 26.03.2024 B2) und am 27.3.2024 in Kraft getreten. Damit wird der zweite Teil des Strompreispakets der Bundesregierung von 9.11.2023 umgesetzt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt startet Anfang April 2024 als zuständige Vollzugsbehörde mit dem diesjährigen Antragsverfahren.
Haushaltsfinanzierung, Wachstumschancengesetz, Legalisierung des Konsums von Cannabis - die Bundesregierung informiert über gesetzliche Neuregelungen im April.
Im Mittelpunkt des Interesses in der Märzsitzung des Bundesrates mit 63 Punkten standen die Legalisierung von Cannabis, Steuererleichterungen für mehr Wachstum und die Finanzierung des Bundeshaushalts 2024.
Das "Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung" blieb im Bundesrat am 22.3.2024 ohne die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen, ebenso wie ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Der Bundesrat hat am 22.3.2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in den alten und neuen Ländern zum 1.7.2024 um 4,57 Prozent. Dies teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktuell mit.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 21.3.2024 einen Gesetzentwurf zur Reform der Höfeordnung veröffentlicht. Mit der Neuregelung soll insbesondere erreicht werden, dass betroffene Hofbesitzer und ihre Familien einfach feststellen können, ob der Hof der Höfeordnung unterliegt - und welche Abfindung beim Übergang fällig ist.
In seiner nächsten Sitzung am 22.3.2024 berät der Bundesrat über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz vom 21.1.2024, dem der Bundestag bereits am 23.2.2024 zugestimmt hat.
Mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG) gelten künftig für kommunale Unternehmen nicht mehr generell die strengeren Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Das Gesetz wurde am 28.2.2024 vom Landtag NRW beschlossen. Hierauf weist das IDW aktuell hin.