Suchen
Abo Umwandlungssteuerrecht //

Der neue Umwandlungssteuererlass 2025 (Teil 2)

Mit dem aktualisierten Umwandlungssteuererlass (UmwStE) v. 2.1.2025 (BStBl 2025 I S. 92) hat die Finanzverwaltung auf die Erfordernisse fortschreitender steuerrechtlicher Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht reagiert und zu zahlreichen praxisrelevanten Themen Stellung genommen. Ziel dieser Aufsatzreihe ist es, die wesentlichen Änderungen des Umwandlungssteuererlasses darzustellen, deren praktische Auswirkungen zu beleuchten und mögliche Streitfragen sowie Lösungsansätze zu diskutieren. Der zweite Teil dieser Aufsatzreihe diskutiert ausgewählte Punkte des Umwandlungssteuererlasses zu den §§ 3 bis 13 UmwStG.

Abo Körperschaftsteuer //

Aktuelle Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen sind in der Praxis streitanfällig. Dies folgt vor allem daraus, dass diese im Vorhinein oft nicht erkannt und erst in der Betriebsprüfung aufgegriffen werden. Dementsprechend existiert auch eine Vielzahl an Rechtsprechung und Verwaltungsregelungen. Dazu kommt, dass eine systematische Einordnung aufgrund der Individualität der Einzelfälle kaum möglich ist, wenngleich dies seitens der Finanzverwaltung durch entsprechende Richtlinien und Erlasse praktisch gut verwertbar versucht wird.

Abo Einkommensteuer //

Zusätzliche Übermittlungspflichten nach § 5b Abs. 1 EStG

Durch das Jahressteuergesetz 2024 werden den Steuerpflichtigen neue Übermittlungspflichten aufgebürdet. Obwohl die Gliederungstiefe der einzureichenden steuerlichen E-Bilanz deutlich die Gliederungstiefe des beim Unternehmensregister einzureichenden handelsrechtlichen Jahresabschlusses übersteigt, sollen bereits für die Veranlagungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, Kontennachweise an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Für nach dem 31.12.2027 beginnende Wirtschaftsjahre müssen dann zusätzlich der Anlagenspiegel, das Anlagenverzeichnis und – sofern vorliegend – der Anhang, der Lagebericht und der Prüfungsbericht übermittelt werden. Zudem sind auch die Verzeichnisse nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 5a Abs. 4 EStG zu übermitteln. Alle Übermittlungen haben nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu erfolgen.

...
DAC6 //

Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 (BZSt)

Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb AO“ zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 3.4.2025 aktualisiert. Hierüber informiert das BZSt.

...
Körperschaftsteuer //

Organschaft und atypisch stille Beteiligung II (BFH)

Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren - unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 17/21; veröffentlicht am 3.4.2025).

...
Körperschaftsteuer //

Organschaft und atypisch stille Beteiligung I (BFH)

Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren - unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 33/22; veröffentlicht am 3.4.2025).

...
Abo Grunderwerbsteuer //

Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder (BFH)

Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung von BFH, Urteil v. 10.4.2024 - II R 34/21: BFH, Urteil v. 20.11.2024 - II R 29/21; veröffentlicht am 3.4.2025).

...
Abo Einkommensteuer //

Zur Auswirkung der Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG (BFH)

Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne des § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG einzubeziehen (BFH, Urteil v. 16.1.2025 - IV R 28/23; veröffentlicht am 3.4.2025).

...
Abo Umwandlungssteuer //

Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II (BFH)

Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 26/22; veröffentlicht am 3.4.2025).

...
Corona //

Keine Soforthilfe für Personalkosten (BayVGH)

Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist. Nach den einschlägigen Förderrichtlinien können für die Feststellung eines Liquiditätsengpasses nur der Sach- und Finanzaufwand, aber nicht die Personalkosten berücksichtigt werden (BayVGH, Beschluss v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514).

...
Abo Mietwohnungsneubau //

Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG für Ersatzneubauten

Voraussetzung für die Förderung nach § 7b EStG für den Neubau von Mietwohnungen ist, dass nach einer Maßnahme insgesamt mehr Wohnraum zur Verfügung steht als zuvor. Bestehenden nutzbaren Wohnraum durch Neubauten zu ersetzen, erhöht jedoch nicht das Wohnangebot. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln auch bei einem besseren Bau- und Energiestandard des Neubaus. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

Loading...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden