Das Deutschlandticket unter lohnsteuerlichen Aspekten
Beim Deutschlandticket stellt sich die Frage, wie die Kostenübernahme oder die Gestellung durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu behandeln ist.
Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben v. 27.3.2025 beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31.10.2025 vorgelegt werden. Hierauf macht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufmerksam
Beim Deutschlandticket stellt sich die Frage, wie die Kostenübernahme oder die Gestellung durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu behandeln ist.
Die Vereinbarung von Vorkaufsrechten ist ein „hergebrachtes Instrument“ der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung. Dennoch tauchen immer wieder ungeklärte Detailfragen hierzu auf. Das OLG Schleswig-Holstein (Urteil v. 7.2.2024 - 9 U 91/23) hatte zu klären, wie mit einem Paketverkauf von GmbH-Geschäftsanteilen umzugehen ist und ob das Vorkaufsrecht separat ausgeübt werden kann.
Das Datenschutzrecht entwickelt sich durch höchstrichterliche Entscheidungen weiter. Der BGH hat vor allen Dingen zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch klarere Merkmale zur Bemessung des immateriellen Schadens definiert und den datenschutzrechtlichen Auskunfts- und Löschungsanspruch weiter konkretisiert. Auch der BFH befasst sich immer häufiger mit datenschutzrechtlichen Fragen.
Der Kläger und Revisionsbeklagte im vom BFH mit Urteil vom 24.10.2024 entschiedenen Fall VI R 28/22 erzielte Einkünfte aus einer Tätigkeit als Pilot im nationalen Luftverkehr der Schweiz und bei internationalen Flügen. In den Streitjahren 2013 und 2014 war er abkommensrechtlich in Deutschland ansässig und arbeitete für eine AG mit Geschäftsleitung in der Schweiz. Gestritten wurde darum, ob die Vergütung oder zumindest ein Teil von dieser in Deutschland versteuert werden muss. Dies ist laut BFH der Fall, denn nach seiner Wertung sind die Einkünfte des Piloten nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer freizustellen, als die Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausgeübt wird.
Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen sind in der Praxis streitanfällig. Dies folgt vor allem daraus, dass diese im Vorhinein oft nicht erkannt und erst in der Betriebsprüfung aufgegriffen werden. Dementsprechend existiert auch eine Vielzahl an Rechtsprechung und Verwaltungsregelungen. Dazu kommt, dass eine systematische Einordnung aufgrund der Individualität der Einzelfälle kaum möglich ist, wenngleich dies seitens der Finanzverwaltung durch entsprechende Richtlinien und Erlasse praktisch gut verwertbar versucht wird.
Der Beitrag stellt die Kernelemente der „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ („ViDA“) vor.
Das BMF hat vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen zur Anwendung der Ausnahme vom Sonderausgabenabzugsverbot für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 3.5.2025 - IV C 4 - S 2221/00380/003/005).
Durch das Jahressteuergesetz 2024 werden den Steuerpflichtigen neue Übermittlungspflichten aufgebürdet. Obwohl die Gliederungstiefe der einzureichenden steuerlichen E-Bilanz deutlich die Gliederungstiefe des beim Unternehmensregister einzureichenden handelsrechtlichen Jahresabschlusses übersteigt, sollen bereits für die Veranlagungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, Kontennachweise an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Für nach dem 31.12.2027 beginnende Wirtschaftsjahre müssen dann zusätzlich der Anlagenspiegel, das Anlagenverzeichnis und – sofern vorliegend – der Anhang, der Lagebericht und der Prüfungsbericht übermittelt werden. Zudem sind auch die Verzeichnisse nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 5a Abs. 4 EStG zu übermitteln. Alle Übermittlungen haben nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu erfolgen.
Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb AO“ zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 3.4.2025 aktualisiert. Hierüber informiert das BZSt.
Das BMF hat ein Hinweisschreiben zur Anwendung des Country-by-Country (CbC) Reportings bei transparenten Personengesellschaften gemäß § 138a AO und zum Country-by-Country Report (CbCR)-Safe-Harbour nach § 84 Mindeststeuergesetz (MinStG) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 3.4.2025 - IV B 5 - S 1331/00010/012/032).
Das Europäische Parlament (EP) hat am 3.4.2025 für ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt.
Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren - unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 17/21; veröffentlicht am 3.4.2025).
Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren - unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 33/22; veröffentlicht am 3.4.2025).
Das BMF hat ein Merkblatt zur Transaktionsmatrix gem. § 90 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 AO veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 2.4.2025 - IV B 3 - S 0225/00019/004/009).
Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung von BFH, Urteil v. 10.4.2024 - II R 34/21: BFH, Urteil v. 20.11.2024 - II R 29/21; veröffentlicht am 3.4.2025).
Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne des § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG einzubeziehen (BFH, Urteil v. 16.1.2025 - IV R 28/23; veröffentlicht am 3.4.2025).
Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 26/22; veröffentlicht am 3.4.2025).
Das FG Baden-Württemberg hat einen mittels Musterschreiben gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides abgelehnt (FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.3.2025 - 8 V 250/25; Beschwerde nicht zugelassen).