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Abo Sozialversicherungsrecht //

Neues zur Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die „Serie“ von Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Befreiung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH von der Sozialversicherungspflicht befassen, reißt nicht ab. Mit Urteilen des LSG Niedersachsen-Bremen v. 27.9.2023 (L 2 BA 59/22, NAAAJ-58421) und des SG Landshut v. 11.1.2024 (S 1 BA 23/23) liegen zwei aktuelle Entscheidungen vor. Insbesondere das Urteil des SG Landshut beleuchtet eine in Familiengesellschaften nicht unübliche Variante der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung von Beteiligungsverhältnissen, die auch Einfluss auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Geschäftsführers hat.

Abo Geldwäscheprävention //

Kontensperrungen als Mittel zur Geldwäscheprävention und -bekämpfung

Bei Kontobewegungen, die wegen eines potenziellen Geldwäscherisikos als verdächtig eingestuft werden, erfolgt eine Verdachtsmeldung der Bank an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Bis zur Freigabe durch diese oder bis zum Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen besteht ein gesetzliches Verbot, die Transaktion, wegen der die Meldung erfolgt ist, durchzuführen. In der Praxis kommt es zu Sperrungen von Bankkonten. Dagegen kann gerichtlich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden. Aber wer trägt am Ende die Kosten des Verfahrens?

Abo Internationales Steuerrecht //

Eine Frage von Substanz: „Substanz Joint Audit“ in der Unshell-Richtlinie?

Für Steuerpflichtige ist es immer wichtiger, die gesetzlich nicht kodifizierte „Substanz“ für die Sicherstellung der gewünschten steuerlichen Vorteile sowohl im nationalen als auch im internationalen Steuerrecht vorzuhalten und auch das Vorhandensein einer angemessenen Substanz entsprechend zu dokumentieren. Dies manifestiert sich sowohl durch die geplante Unshell-Richtlinie als auch durch den in der Praxis zu beobachtenden Prüfungsschwerpunkt der deutschen Finanzverwaltung.

Editorial //

Weihnachtsfeier nur für den Vorstand

Soweit Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Arbeitslohn gehören, kann die Lohnsteuer nach den individuellen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen des Arbeitnehmers (§§ 39 und 39b EStG) oder nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG mit einem festen Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden. Dies gilt auch für Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen an Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Konzernverbund sowie an Leiharbeitnehmer durch den Entleiher. Sie können wahlweise vom Zuwendenden oder vom lohnsteuerlichen Arbeitgeber pauschal versteuert werden (BMF-Schreiben v. 14.10.2015, BStBl 2015 I S. 832). Allerdings steht nach Auffassung der Finanzbehörden (auch) die Pauschalierungsvorschrift unter dem Vorbehalt, dass die Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Veranstaltungen, die nur einem ausgewählten Kreis von Mitarbeitern zugänglich sind, sollen weder der Anwendung der Freibetragsregelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG noch der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zugänglich sein.

Abo Grunderwerbsteuer //

Neue Erlasse v. 5.3.2024 zur grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung

Die Finanzverwaltung hat mit Datum v. 5.3.2024 gleich lautende Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG veröffentlicht. Darin werden u. a. die Änderungen in den Ergänzungstatbeständen durch die Grunderwerbsteuerreform 2021 und die zeitlich begrenzte Fortgeltung des Gesamthandsprinzips berücksichtigt. Zudem werden Aussagen älterer Erlasse zu einzelnen Themenkomplexen überarbeitet und allgemeine Grundsätze zur Auslegung der Vorschrift aus Sicht der Finanzverwaltung aufgenommen.

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Ergebniszurechnung bei rückwirkender Einbringung

Wird eine Personenhandelsgesellschaft rückwirkend im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme in eine andere Personenhandelsgesellschaft eingebracht, so ist der übernehmenden Personengesellschaft das laufende Ergebnis der übertragenden Personengesellschaft erst ab dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag (z. B. ab dem 1.1.) zuzurechnen. An dem diesem Tag vorausgehenden steuerlichen Übertragungsstichtag (z. B. dem 31.12.) entsteht zwar ggf. ein Einbringungsgewinn oder ein Einbringungsfolgegewinn der übernehmenden Personengesellschaft, indes ist das laufende Ergebnis der übertragenden Gesellschaft noch dieser selbst zuzurechnen, so der BFH mit Urteil v. 14.3.2024. Gleiches gilt auch für den Gewerbeertrag und für einen auf den 31.12. des vorangegangenen Jahres festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlust der übertragenden Gesellschaft: Er ist zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch bei Letzterer, nicht hingegen bei der übernehmenden Personengesellschaft festzustellen, so der IV. Senat in einer den gleichen Sachverhalt betreffenden Parallelentscheidung vom selben Tage – IV R 1/24 (IV R 7/21), nv.

Abo Einkommensteuer //

Die „Arbeitszimmer-Betriebsaufspaltung“ und präventive Maßnahmen zur Vermeidung einer Entstrickungsbesteuerung

In der Praxis tritt vielfach die Frage auf, ob eine Betriebsaufspaltung dadurch begründet werden kann, dass der personell verflochtenen Betriebs-GmbH ein Büroraum („häusliches Arbeitszimmer“) im Privathaus bzw. in der privaten Eigentumswohnung des Gesellschafters von diesem als funktional wesentliche Betriebsgrundlage entgeltlich oder unentgeltlich überlassen wird.

Abo Umsatzsteuer national //

Unentgeltliche Abgabe von in einem Blockheizkraftwerk erzeugter Wärme

EuGH, Urteil vom 25.4.2024 – C-207/23 „Finanzamt X“

Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die unentgeltliche Abgabe von Wärme an andere Unternehmer der Besteuerung unterliegt und welche Kosten in den Selbstkostenpreis einfließen.NWB-Nachricht v. 07.05.2024, Umsatzsteuer | Besteuerung unentgeltlicher Wärmelieferungen aus einer Biogasanlage (EuGH)

Abo Arbeitsförderung //

Das neue Qualifizierungsgeld im Interesse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Qualifizierungsgeld (§§ 82a–c SGB III) ist eine zum 1.4.2024 eingeführte Maßnahme, die sich an Arbeitnehmer richtet, die Gefahr laufen, durch den Strukturwandel ihren Arbeitsplatz zu verlieren, durch eine Weiterbildung aber die Möglichkeit haben, langfristig in ihrem aktuellen Unternehmen beschäftigt zu bleiben. Hierbei greift das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.

Abo Gesellschaftsrecht //

Formwirksame Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

Die dingliche Abtretung eines GmbH-Anteils muss notariell beurkundet werden. Zudem bedarf auch die schuldrechtliche Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Anteilen der notariellen Beurkundung. In der Gestaltungspraxis sind diese Formvorschriften aber nicht nur in Bezug auf den Geschäftsanteil, sondern auch zu beachten, wenn Nebenabreden oder Treuhandverhältnisse vereinbart werden.

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