Kontensperrungen als Mittel zur Geldwäscheprävention und -bekämpfung
Bei Kontobewegungen, die wegen eines potenziellen Geldwäscherisikos als verdächtig eingestuft werden, erfolgt eine Verdachtsmeldung der Bank an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Bis zur Freigabe durch diese oder bis zum Ablauf gesetzlich bestimmter Fristen besteht ein gesetzliches Verbot, die Transaktion, wegen der die Meldung erfolgt ist, durchzuführen. In der Praxis kommt es zu Sperrungen von Bankkonten. Dagegen kann gerichtlich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden. Aber wer trägt am Ende die Kosten des Verfahrens?