Zur Haftung der BaFin im Zusammenhang mit dem Fall „Wirecard“
Der III. Zivilsenat des BGH hat mit überraschender Entscheidung eine Amtspflichtverletzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal abgelehnt und eine dazu in der Literatur diskutierte wesentliche Frage offengelassen.