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Steuerrecht

Abo AO/KStG/GewStG/InvStG/UStG/FZulG //

Das Wachstumschancengesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Am 27.3.2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.

Abo Einkommensteuer //

Das Wachstumschancengesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Am 27.3.2024 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.

Abo Abgabenordnung //

Schätzungsbefugnis in der Gastronomie bei Verwendung von Altkassen

Die Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Kasse begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten. Aus dem BFH-Urteil v. 28.11.2023 - X R 3/22 ergeben sich zahlreiche Ansätze für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Bereich der bargeldintensiven Unternehmen.

Abo Einkommensteuer //

Update zur Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG

Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung sind mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007 in das EStG aufgenommen worden. Ziel der Regelung des § 34a EStG ist die Angleichung der Belastung thesaurierter Gewinne von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dazu werden auf Antrag nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % zuzüglich Zuschlagsteuern belastet, wohingegen spätere Entnahmen einer Steuerbelastung von 25 % zuzüglich Zuschlagsteuern unterliegen.

Abo Investitionsabzugsbetrag //

Steuerpolitischer Flächenbrand gegen Betreiber von Photovoltaikanlagen

Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) am 21.12.2022 wurde der politische Flächenbrand durch den Gesetzgeber entzündet. Die Anfeuerung aus dem BMF-Schreiben v. 17.7.2023 (BStBl 2023 I S. 1494) gegen Photovoltaik-Betreiber und der unnötige Aktionismus der Finanzbehörden lässt den Flächenbrand unkontrollierbar erscheinen.Seifert, Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Aktuelle Brennpunkte, NWB 20/2024 S. 1374NWB-Nachricht v. 29.04.2024, Wirtschaftsförderung | Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket I (BMWK)NWB-Nachricht v. 10.04.2024, Einkommensteuer | Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für steuerbefreite PV-Anlagen (FG)

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Bewertung //

Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer (Gleich lautende Erlasse)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Anwendung des BFH-Urteils v. 16.11.2022 - II R 39/20 in Bezug auf die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaft-und Schenkungsteuer geäußert. In Bezug auf die tätigkeitsbezogene Auslegung des Begriffs "Betriebs der Land- und Forstwirtschaft" soll das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 19.2.2024 - S 3201, BStBl 2024 I S. 380).

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Körperschaftsteuer //

Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen Stiftungen (BMF)

Das BMF hat zu den Folgen aus dem BFH-Urteil v. 17.5.2023 - I R 42/19 Stellung genommen und klargestellt, dass die Annahme einer Einlagenrückgewähr auf Ebene der Leistungsempfänger einer Stiftung daran scheitert, dass auf Ebene der Stiftung kein steuerliches Einlagekonto festgestellt wird und folglich Beträge des Einlagekontos auch nicht verwendet werden können (BMF, Schreiben v. 24.4.2024 - IV C 2 - S 2204/24/10001 :001).

Abo Umsatzsteuer //

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Bildungsleistungen sollten nach dem Sinn und Zweck von Umsatzsteuerbefreiungen im Bereich des Gemeinwohls nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die aktuellen Regelungen im EU-Recht und im deutschen Recht sind aber derart kompliziert und schwammig, dass es Bildungsanbietern, Beratern und auch der Finanzverwaltung schwer fällt, diese rechtssicher anzuwenden. In der Konsequenz landen wichtige Fragen (Was ist Allgemeinbildung? Wann sind Bildungseinrichtungen von den zuständigen Behörden anzuerkennen?) vor Finanz- und Verwaltungsgerichten. Aber auch die Urteile führen nicht unbedingt zu mehr Rechtsklarheit, zumal der EuGH insbesondere mit seiner Entscheidung zur Steuerpflicht des Schwimmunterrichts eine nicht zielführende Weichenstellung vollzogen hat, die sich mittlerweile durch die Rechtsprechung auch für andere Bereiche der vielfältigen Bildungslandschaft zieht.

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