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Steuerrecht

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Abo Erbschaftsteuer //

Steuerliche Nachteile bei Jastrowscher Klausel im Berliner Testament von Ehegatten

Setzen Ehegatten in einem Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des zuerst verstorbenen Ehegatten nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist.

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Abo Umsatzsteuer //

Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher

Das Bundesfinanzministerium hat die Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof gezogen und den Anwendungsbereich des § 14c UStG für Fälle eingeschränkt, in denen der Rechnungsempfänger nicht Unternehmer, sondern Endverbraucher ist. Das betrifft aber nur den unrichtigen Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 1 UStG, wenn ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausgewiesen hat, als er für den Umsatz schuldet. Anders sieht es aus bei § 14c Abs 2 UStG.

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Abo Mitarbeiterbeteiligung //

Kein Fortsetzungszusammenhang zwischen Erwerb und späterer Veräußerung

Der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann im Jahr der Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer einen durch das Arbeitsverhältnis veranlassten marktunüblichen Überpreis erzielt.

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Abo Gesundheitsförderung //

Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 34 EStG

Mit Präventionsleistungen im Zusammenhang stehende unentgeltliche oder vergünstigte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig nicht nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof klargestellt und damit die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Die Vorschrift, wonach (zusätzlich erbrachte) Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 600 € p.a. steuerfrei bleiben, ist demnach eng auszulegen.

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Abo Wohnungseigentum //

Aktivierung der Erhaltungsrücklage bei Bilanzierenden auf dem Prüfstand

Ein bilanzierender Wohnungseigentümer, der eine Eigentumswohnung im Betriebsvermögen hält, muss nach einem aktuellen Urteil des FG Köln den auf ihn entfallenden Anteil an der Erhaltungsrücklage aktivieren. Diese stelle entgegen der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung ein Wirtschaftsgut dar, weil es die künftige Bezahlung von Aufwendungen ermöglicht. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

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Abo Energetische Sanierung //

Bei Ratenzahlungen ist unklar, wann die Steuerermäßigung zu gewähren ist

Nach Auffassung des Bundesfinanzministerium kann die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gem. § 35c EStG bei mehrteiligen Maßnahmen trotz vorliegender Teilrechnungen erst beansprucht werden, wenn die Leistung vollständig durchgeführt worden ist und die steuerpflichtige Person eine Schlussrechnung erhalten hat. Unklar ist, wie bei Ratenzahlungen zu verfahren ist. Zu dieser Frage ist jetzt ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.

Editorial //

Weihnachtsfeier nur für den Vorstand

Soweit Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Arbeitslohn gehören, kann die Lohnsteuer nach den individuellen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen des Arbeitnehmers (§§ 39 und 39b EStG) oder nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG mit einem festen Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden. Dies gilt auch für Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen an Arbeitnehmer anderer Unternehmen im Konzernverbund sowie an Leiharbeitnehmer durch den Entleiher. Sie können wahlweise vom Zuwendenden oder vom lohnsteuerlichen Arbeitgeber pauschal versteuert werden (BMF-Schreiben v. 14.10.2015, BStBl 2015 I S. 832). Allerdings steht nach Auffassung der Finanzbehörden (auch) die Pauschalierungsvorschrift unter dem Vorbehalt, dass die Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Veranstaltungen, die nur einem ausgewählten Kreis von Mitarbeitern zugänglich sind, sollen weder der Anwendung der Freibetragsregelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG noch der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zugänglich sein.

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Abo Verfahrensrecht //

Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht (BFH)

Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (BFH, Urteil v. 8.2.2024 - VI R 25/21; veröffentlicht am 10.5.2024).

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Abo Lohnsteuer //

Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen (BFH)

Nach der ab dem VZ 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Das Tatbestandsmerkmal Betriebsveranstaltung in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG entspricht der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG (BFH, Urteil v. 27.3.2024 - VI R 5/22; veröffentlicht am 10.5.2024).

Abo Grunderwerbsteuer //

Neue Erlasse v. 5.3.2024 zur grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung

Die Finanzverwaltung hat mit Datum v. 5.3.2024 gleich lautende Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG veröffentlicht. Darin werden u. a. die Änderungen in den Ergänzungstatbeständen durch die Grunderwerbsteuerreform 2021 und die zeitlich begrenzte Fortgeltung des Gesamthandsprinzips berücksichtigt. Zudem werden Aussagen älterer Erlasse zu einzelnen Themenkomplexen überarbeitet und allgemeine Grundsätze zur Auslegung der Vorschrift aus Sicht der Finanzverwaltung aufgenommen.

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Abo Einkommensteuer //

Aufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung einer nicht verheirateten und gesunden Frau als agB (BFH)

Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Die Abziehbarkeit schließt auch diejenigen ‑ aufgrund untrennbarer biologischer Zusammenhänge erforderlichen ‑ Behandlungsschritte mit ein, die am Körper der nicht erkrankten Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Der Abziehbarkeit steht es dann nicht entgegen, dass die Partner nicht miteinander verheiratet sind (BFH, Urteil v. 29.2.2024 - VI R 2/22; veröffentlicht am 10.5.2024).

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Abo Einkommensteuer //

Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften (BFH)

Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 KStG (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der "Art der Geschäfte" dauerhaft gegeben (BFH, Urteil v. 12.12.2023 - VIII R 31/21; veröffentlicht am 10.5.2024).

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