Prof. Dr. Siegfried Grotherr
Mit den Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz bei der Vermögenszuwachsbesteuerung (§ 6 AStG) und bei der allgemeinen bzw. erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 13 AStG) waren viele Aussagen im bisherigen Anwendungsschreiben zum AStG v. 14.5.2004 (BStBl 2004 I Sondernummer 1/2004 S. 3) obsolet geworden, so dass das BMF nunmehr mit Schreiben v. 22.12.2023 (BStBl 2023 I Sondernummer 1/2023 S. 2) einen neuen Anwendungserlass vorgelegt hat. Mit 253 Seiten, 1024 Randziffern und nahezu einhundert Beispielen ist der neue AEAStG inhaltlich um mehr als das Dreifache gegenüber dem Vorgängererlass bei annähernd gleichbleibender gesetzlicher Regelungsmaterie angewachsen, was bereits einiges aussagt. Der neugefasste AEAStG enthält für den Rechtsanwender detailreiche Anwendungs- und Auslegungshinweise.