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Finanzverwaltung

Abo Grunderwerbsteuer //

Neue Erlasse v. 5.3.2024 zur grunderwerbsteuerlichen Anteilsvereinigung

Die Finanzverwaltung hat mit Datum v. 5.3.2024 gleich lautende Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG veröffentlicht. Darin werden u. a. die Änderungen in den Ergänzungstatbeständen durch die Grunderwerbsteuerreform 2021 und die zeitlich begrenzte Fortgeltung des Gesamthandsprinzips berücksichtigt. Zudem werden Aussagen älterer Erlasse zu einzelnen Themenkomplexen überarbeitet und allgemeine Grundsätze zur Auslegung der Vorschrift aus Sicht der Finanzverwaltung aufgenommen.

Abo Abgabenordnung //

Auslegung des Orts der Geschäftsleitung nach § 10 AO

Mit BMF-Schreiben v. 5.2.2024 (BStBl 2024 I S. 177) hat die Finanzverwaltung erstmals umfangreiche Ausführungen zur Auslegung des Begriffs „Ort der Geschäftsleitung“ veröffentlicht (Einfügung einer neuen Regelung zu § 10 AO in den AEAO). Im Kern hat die Finanzverwaltung das bislang verstreute und aus Verwaltungssicht nicht homogen niedergelegte Richterrecht zusammengeführt und zusammengefasst.

Abo Umsatzsteuer //

BMF zu CESOP-Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister

Der im Rahmen des JStG 2022 eingeführte § 22g UStG verpflichtet Zahlungsdienstleister dazu, Aufzeichnungen über von ihnen im Rahmen von Zahlungsdiensten erbrachte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen und dem BZSt zu übermitteln. Kurz vor dem Inkrafttreten der Regelung zum 1.1.2024 hat das BMF mit Schreiben v. 28.12.2023 (BStBl 2024 I S. 164) Hinweise zur Anwendung der Neuregelung gegeben und eine Fristverlängerung für die erste einzureichende Meldung gewährt. Besonders hervorzuheben sind die umfassenden Verweise des BMF auf die CESOP-Leitlinien, die zumindest als Auslegungshilfe herangezogen werden können.

Abo Umsatzsteuer //

Vorsteueraufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 13.2.2024 (UAAAJ-59285) ausführlich zu der Anwendung und Ermittlung des Gesamtumsatzschlüssels zur Vorsteueraufteilung i. S. von § 15 Abs. 4 UStG Stellung bezogen. Die an das Schreiben anknüpfenden Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wurden entsprechend geändert bzw. ergänzt. Die Ausführungen greifen zwar ausdrücklich weitestgehend nur für die Ermittlung des Gesamtumsatzschlüssels, jedoch lassen sich auch Aussagen zu der Anwendung und Ermittlung von Teilumsatzschlüsseln oder anderen Aufteilungsschlüsseln finden, sodass bislang offen gebliebene Fragen der Beratungspraxis geklärt werden können.

Abo Grunderwerbsteuer //

Zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG

Unter Bezugnahme auf zwei BFH-Urteile) hat die Finanzverwaltung die gleich lautenden Erlasse zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG (Zurechnungserlass) veröffentlicht (BStBl 2023 I S. 1872) und sich der BFH-Rechtsprechung grundsätzlich angeschlossen. Darüber hinaus will die Finanzverwaltung in gewissen Fallkonstellationen dasselbe Grundstück im Rahmen der Ergänzungstatbestände jedoch nicht nur mehrfach zurechnen, sondern auch mehrfach besteuern.

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses v. 11.10.2023

Nach mehr als zehn Jahren hat sich die Finanzverwaltung zum Ziel gesetzt, den Umwandlungssteuererlass v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314) zu überarbeiten. Weitreichende Entwicklungen durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben hierzu Anlass gegeben. In einem Entwurf v. 11.10.2023 wurden die geplanten Veränderungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Betroffen ist insbesondere auch der dringend revisionsbedürftige Organschaftsteil.

Abo Umsatzsteuer //

Die Umsatzbesteuerung von Photovoltaikanlagen

Aufgrund der allseits bekannten „Energiekrise“ hat die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und entsprechenden Batteriespeichersystemen wieder rasant an Fahrt aufgenommen. Dies veranlasste den Gesetzgeber dazu, mit dem JStG 2022 bürokratische Hürden mit der Schaffung des sog. Nullsteuersatzes für bestimme Photovoltaikanlagen abzubauen. Damit einhergehend kam es zu offenen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen, auf welche das BMF mit Schreiben v. 27.2.2023 (BStBl 2023 I S. 351) reagierte. Mit einem weiteren Schreiben v. 30.11.2023 ( KAAAJ-53740) hat das BMF hinsichtlich noch offener Einzelfragen jetzt nachjustiert.

Abo Außensteuerrecht //

Das neue Anwendungsschreiben zum Außensteuergesetz

Mit den Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz bei der Vermögenszuwachsbesteuerung (§ 6 AStG) und bei der allgemeinen bzw. erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 13 AStG) waren viele Aussagen im bisherigen Anwendungsschreiben zum AStG v. 14.5.2004 (BStBl 2004 I Sondernummer 1/2004 S. 3) obsolet geworden, so dass das BMF nunmehr mit Schreiben v. 22.12.2023 (BStBl 2023 I Sondernummer 1/2023 S. 2) einen neuen Anwendungserlass vorgelegt hat. Mit 253 Seiten, 1024 Randziffern und nahezu einhundert Beispielen ist der neue AEAStG inhaltlich um mehr als das Dreifache gegenüber dem Vorgängererlass bei annähernd gleichbleibender gesetzlicher Regelungsmaterie angewachsen, was bereits einiges aussagt. Der neugefasste AEAStG enthält für den Rechtsanwender detailreiche Anwendungs- und Auslegungshinweise.

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