Verdeckte Gewinnausschüttung und Vorteilsausgleich
Zu den von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Einzeldetails gehört auch die Frage, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung als Nachteil für die Kapitalgesellschaft durch einen der Kapitalgesellschaft eingeräumten Vorteil ausgeglichen werden kann (sog. Vorteilsausgleich).